Vielgefächerte Beratungsansätze lassen sich in einer Insellösung meist gar nicht, oder nur schwierig und umständlich umsetzen. Aus der Analyse der Problemfelder oder des Beratungsbedarfes können die Fachbereiche identifiziert und aus dem Kompetenznetzwerk beauftragt werden.
Ein etabliertes, fein abgestimmtes Beratungsteam kann für den Unternehmer zielgerichtet Lösungsansätze aus einem Guss präsentieren. Zu unseren Kooperationspartnern zählen u.a.
Anwaltskanzlei Waschke Kuba Zimmermann ( www.waschke-kuba-zimmermann.de )
Just be agency Werbeagentur ( www.just-be-agency.com )
Navature ; Holger Reischke ( www.navature.net )
DainTree-Invest; Ulrich Wogart Website noch im Aufbau; er besetzt das Thema Erfahrungen am Kapitalmarkt
Menke FinanzCoach ( www.FinanzCoach.de )
Aktuelles
Bundesverfassungsgericht zur Absetzbarkeit von ArbeitszimmernDas Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerlich abziehbar sein müssen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bisher gab es nur die Möglichkeit, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzusetzten, wenn das Arbeitszimmer den „ Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" darstellt.Insofern wird die Regelung nun um eine weiter Möglichkeit ergänzt.
Von dieser Entscheidung werden diejenigen provitieren, die in ihren Betrieben kein Arbeitszimmer haben und im häuslichen Arbeitszimmern auch ihre betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit ausüben.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss auch entschieden, dass nicht die gesamte Regelung in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 verfassungswidrig ist. Damit ist klargestellt, dass Beschränkungen der Arbsetzbarkeit für häusliche Arbeitszimmer, abgesehen von den genannten Ausnahmen, auch weiterhin verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.
Die Bundesregierung wird dem Bundestag so bald wie möglich einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag unterbreiten.Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, eine verfassungskonforme Neuregelung mit Rückwirkung ab 1. Januar 2007 zu treffen.
Unser Hinweis:
Sollten vorläufige Steuerbescheide oder Feststellungsbescheide aufgrund der späteren gesetzlichen Neuregelung aufzuheben oder zu ändern sein, wird dies von Amts wegen vorgenommen werden; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich.
Steuerpflichtige, die von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betroffen sind, können sich im Übrigen an ihr Finanzamt wenden, wenn Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer schon vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung bei der Steuerfestsetzung vorläufig berücksichtigt werden sollen. Das Finanzamt wird dann prüfen, ob eine Änderung der Steuerfestsetzung in Betracht kommt. Eine Änderung endgültiger Steuerbescheide, die nicht angefochten worden waren, kommt dabei allerdings nicht in Betracht.
